Tönungsfolien dürfen nur auf der Innenseite der Scheiben angebracht werden. Die Verklebung von Tönungsfolien ist auf Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe nach hinten, auf der Heckscheibe, auf Dachfenstern sowie bei Doppel- deck-Bussen an alles Seitenscheiben der oberen Ebene zulässig.